Die Ausbildung kann bereits vorher begonnen werden, jedoch kann die theoretische Prüfung max. 3 Monate und die praktische Prüfung max. 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Die Führerscheinausbildung kann als Intensivkurs in ca. 2 - 4 Wochen durchgeführt werden.
Klasse A 1 Alter: 16 Jahre
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm² und einer Nennleistung von nicht mehr als 11kW (Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von
a) 80 km/h für 16-17 jährige und
b) unbegrenzt ab 18 Jahre. _____________________________________________________________________________________________
Klasse B/BF17 Alter: 18/17 Jahre
Die Klasse "B" berechtigt zum Fahren von : ( früher Klasse 3)
Kraftwagen ( PKW und LKW ) bis max. 3,5 t zulässigen Gesamtmasse und nicht mehr als 8 Sitzplätzen (ausgenommen Fahrersitz) ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg darf mitgeführt werden.
WICHTIG: Es darf auch ein größerer Anhänger mitgeführt werden, dabei ist jedoch zu beachten:
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als das Leergewicht des ziehenden Kraftfahrzeuges und die zulässige Gesamtmasse des Zuges darf 3,5 t nicht überschreiten!!!!!!!! __________________________________________________________________________________________________
Klasse BE Alter: 18 Jahre/ BF 17
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Der Mofa - " Schein" berechtigt zum Fahren von: Fahrräder mit Hilfsmotor bis max. 50 cm² und 25 km/h (auch entsprechender Roller)
Wichtig: Es ist kein Führerschein, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung! ___________________________________________________________________________________