FAHRSCHULE DETLEF DAVID

     Die Ausbildung kann bereits vorher begonnen werden, jedoch
   kann die theoretische Prüfung max. 3 Monate und die praktische
     Prüfung max.  1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters
                abgelegt werden.    


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    Die Führerscheinausbildung
           kann als Intensivkurs in ca. 2 - 4 Wochen
     durchgeführt werden.
  

  


          
           Klasse A 1          Alter: 16 Jahre


        Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm²
        und einer Nennleistung von nicht mehr als 11kW
        (Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart bestimmten
        Höchstgeschwindigkeit von


        a) 80 km/h für 16-17 jährige und


        b) unbegrenzt ab 18 Jahre.
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                           Klasse B/BF17  Alter:  18/17 Jahre         


          Die Klasse "B" berechtigt zum Fahren von :
                            ( früher Klasse 3)
  

      Kraftwagen ( PKW und LKW ) bis max. 3,5 t zulässigen
     Gesamtmasse und nicht mehr als 8 Sitzplätzen (ausgenommen
     Fahrersitz) ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg
darf mitgeführt werden.


            WICHTIG:
    Es darf auch ein größerer Anhänger mitgeführt werden, dabei
    ist jedoch zu beachten:


    Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer
    sein als das Leergewicht des ziehenden Kraftfahrzeuges und
   die zulässige Gesamtmasse des Zuges darf 3,5 t nicht
   überschreiten!!!!!!!!
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                              Klasse BE      Alter: 18 Jahre/  BF 17


            Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B
            und einem Anhänger bestehen und die als Kombination
               nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit
         durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen
        darf die Anhängelast höchstens das 1,5 fache der zulässigen
                 Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
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        Klasse M     Alter : 16 Jahre


                Kleinkrafträder (z.B. Roller) und Fahrräder mit Hilfsmotor
                                  bis max. 50cm² und 45 km/h.
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                  Mofa: Alter  15 Jahre


           Der Mofa - " Schein" berechtigt zum Fahren von:
                Fahrräder mit Hilfsmotor bis max. 50 cm²
               und 25 km/h (auch entsprechender Roller)


   Wichtig:
             Es ist kein Führerschein, sondern lediglich eine
Prüfbescheinigung!
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