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Klasse A Alter:18 Jahre
Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum größer als 50cm² und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis.
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Klasse A direkt Alter: 25 J.
Krafträder (Zweiräder - auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm² oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr 45 km/h.
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Klasse A 1 Alter: 16 Jahre
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm² und einer Nennleistung von nicht mehr als 11kW (Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von
a) 80 km/h für 16-17 jährige und
b) unbegrenzt ab 18 Jahre. _________________________________________________________________________________________________
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Klasse B/BF17 Alter: 18/17 Jahre
Die Klasse "B" berechtigt zum Fahren von : ( früher Klasse 3)
Kraftwagen ( PKW und LKW ) bis max. 3,5 t zulässigen Gesamtmasse und nicht mehr als 8 Sitzplätzen (ausgenommen Fahrersitz) ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg darf mitgeführt werden.
WICHTIG: Es darf auch ein größerer Anhänger mitgeführt werden, dabei ist jedoch zu beachten:
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als das Leergewicht des ziehenden Kraftfahrzeuges und die zulässige Gesamtmasse des Zuges darf 3,5 t nicht überschreiten!!!!!!!! ________________________________________________________________________________________________ |
Klasse BE Alter: 18 Jahre/ BF 17
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
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Klasse M Alter : 16 Jahre
Kleinkrafträder (z.B. Roller) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis max. 50cm² und 45 km/h.
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Mofa: Alter 15 Jahre
Der Mofa - " Schein" berechtigt zum Fahren von: Fahrräder mit Hilfsmotor bis max. 50 cm² und 25 km/h (auch entsprechender Roller)
Wichtig: Es ist kein Führerschein, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung! _________________________________________________________________________________
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